Voraussetzungen - Aufnahme

Handelsakademie

Allgemein bildende höhere Schule

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrganges (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände)

Hauptschule

  • positive Beurteilung der 8. Schulstufe in den Gegenständen der Leistungsgruppe I. Beurteilung in der Leistungsgruppe II nicht schlechter als "Gut". Bei "Befriedigend" Eignungsfeststellung durch Klassenkonferenz notwendig.

Hauptschule ohne Leistungsgruppen

  • "gute" Beurteilung in Deutsch, Englisch und Mathematik. Ein "Befriedigend" in diesen Gegenständen ist dann kein Hindernis, wenn das Jahr "mit ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen wurde.

Polytechnische Schule

  • positives Zeugnis

Werden diese Erfordernisse nicht erbracht, so sind in den betreffenden Pflichtgegenständen Aufnahmsprüfungen abzulegen

Handelsschule

Hauptschule

  • erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler in einem leistungsdifferenzierten Gegenstand zum Abschluss der 8. Schulstufe in der niedrigsten (3.) Leistungsgruppe gewesen sein, so muss sie bzw. er eine Aufnahmeprüfung aus dem betreffenden Pflichtgegenstand oder den betreffenden Pflichtgegenständen abzulegen.

Eine derartige Aufnahmsprüfung entfällt nach dem erfolgreichen Abschluss einer ersten Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule oder der Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe.

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Zeugnissen ausländischer Schulen wird individuell geregelt.

Für die HAS-Leistungssport gelten zusätzliche Kriterien: Infos unter HAS-Leistungssport

 
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