Studien- und Berufsberechtigungen 
Studienberechtigungen - HAK
Die positiv abgelegte Reife- und Diplomprüfung der Handelsakademie berechtigt zum Studium an:
- Kollegs
- Akademien
- Fachhochschulen
- Hochschulen
- Universitäten
Studienberechtigungen - HAS
Die positiv abgelegte Abschlussprüfung der Handelsschule berechtigt zum Zugang zu folgenden Ausbildungen:
- Berufsreifeprüfung
- Aufbaulehrgang
- Handelsakademie für Berufstätige
- Fachhochschulstudium (Zusatzprüfungen erforderlich)
Berufsberechtigungen – HAK
Ein positiver Abschluss der HAK eröffnet den Zugang zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
1. Mitarbeiter/in oder Unternehmer/in in Tätigkeitsbereichen mit hohem Maß an Eigenverantwortung in
verschiedenen Zweigen der Wirtschaft und der Verwaltung auf mittlerer und höherer kaufmännischer und
administrativer Ebene,
zB.: Handelsgewerbe ,Freizeitagentur, Behörden Büroservice, Banken,Vermittlung von Bausparverträgen,
Versicherungen, Vermittlung von Beratungsaufträgen, Rechnungswesen, Statistische Erhebungen,
Marketing, Statistische, Auswertungen, EDV-Dienstleistungen, Vermittlung von Warenhandelsgeschäften,
Dienstleistungen im IT-Bereich, Vermittlung von Diskontgeschäften, Versteigerung beweglicher Sachen,
Vermittlung v. Valutengeschäften, Verwaltung von beweglichem Vermögen, Vermittlung von Beratungsaufträgen,
Computerunterstützter Versand, Veranstaltungsagentur, Call-Center, Handelsagent/in, Adressverlag,
Informationsanbieter/in, Werbeagentur, Pfandleiher/in, Werbeberater/in, Public Relations Berater/in,
Preisagentur, Warenpräsentator/in;
2. Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe
Nach Nachweis fachlicher Tätigkeit,
z.B.: Inkassoinstitut, Unternehmensberatung/Unternehmensorganisation, Vermögensberatung, Versicherungsagent/in;
Nach bestandener Befähigungsnachweisprüfung
z.B. Arbeitsvermittlung, Arbeitskräfteüberlassung, Reisebüro, Versicherungsmakler/in, Berater/in in Versicherungsangelegenheiten,
Spediteur/in, Transportagent/in, Gewerbliche/r Buchhalter/in, Immobilienmakler/in, Immobilienverwalter/in
Je nach gewählter Fachrichtung bzw. nach belegtem Ausbildungsschwerpunkt treten zu den beispielhaft angeführten Tätigkeitsfeldern weitere fachspezifische Tätigkeitsfelder hinzu.
Der erfolgreiche Abschluss der HAK ersetzt die Unternehmerprüfung und gilt auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung (z.B. Bürokaufmann, Großhandelskaufmann, Einzelhandelskaufmann, Industriekaufmann).
Die Anerkennung von Berufsberechtigungen obliegt der Wirtschaftskammer. Nähere Auskünfte sind bei dieser erhältlich.
Berufsberechtigungen – HAS
Ein positiver Abschluss der HAS eröffnet den Zugang zu folgenden Tätigkeitsfeldern:
1. Mitarbeiter/in oder Unternehmer/in
in verschiedenen Zweigen der Wirtschaft und der Verwaltung auf mittlerer kaufmännischer und administrativer Ebene
zB.:Banken, Auskunfteien, Versicherungen, Vermittlung von Bausparverträgen, Handel, Vermittlung von Beratungsaufträgen,
Behörden, Statistische Erhebungen, Dienstleistungen im IT-Bereich, Statistische Auswertungen, Freizeitagentur,
Werbeagentur, Internet-Einrichtung, Veranstaltungsagentur, Wartung von Netzdiensten, Exportberater/in,
Adressverlag, Informationsanbieter/in, Büroservice 24. Pfandleiher/in, Korrespondenzbüros, Schaufensterdekorateur/in,
Personalauslese, Warenpräsentator/in, Call-Center, Werbeberater/in, Versteigerung beweglicher Sachen, Handelsagent/in
2. Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe
Nach einer zweijährigen Tätigkeit,
z.B.: Inkassoinstitut; Versicherungsagent/in
Nach einer zweijährigen Tätigkeit und bestandener Befähigungsnachweisprüfung
Arbeitsvermittlung, Sicherheitsgewerbe, Bewachungsgewerbe, Arbeitskräfteüberlassung, Immobilienmakler/in,
Immobilienverwalter/in
Nach einer dreijährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit
z.B.: Unternehmensberatung, Unternehmensorganisation
Der erfolgreiche Abschluss der HAS ersetzt die Unternehmerprüfung und gilt auch als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung (z.B. Bürokaufmann, Großhandelskaufmann, Einzelhandelskaufmann, Industriekaufmann).
Die Anerkennung von Berufsberechtigungen obliegt der Wirtschaftskammer. Nähere Auskünfte sind bei dieser erhältlich.
Dieses Dokument besitzt keinen Rechtsstatus. Es dient allein zur Information.
